Die EU-Datenschutzverordnung gilt seit dem Frühjahr 2016 und wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar, d.h. Pflicht und dann wird es ernst! Sie hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter, auf die Nutzung von Kundendaten, auf Newsletter oder Werbemails und nicht zuletzt auf Rechtstexte im Internet. Dazu gehört auch die Datenschutzerklärung. Wie diese auszusehen hat, regelte bisher das sogenannte Telemediengesetz (aus § 13 TMG). Da die neue EU-Datenschutzgrundverordnung europaweit gilt, ist sie allerdings nationalen Definitionen und Regelungen, also auch dem TMG, überstellt.
Nach Art. 12 EU-DSGVO soll die Datenschutzerklärung wie folgt beschaffen sein:
"Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen […] die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln."
Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
Zuerst eine gute Nachricht: Die aktuellen Vorgaben zur Datenschutzerklärung auf Webseiten bleiben weitestgehend bestehen. Wichtig ist nach wie vor, dass Sie deutlich machen, dass Sie sorgsam und verantwortungsvoll mit Nutzerdaten umgehen. Jeder, der Onlineinhalte anbietet, muss detailliert darüber informieren, wie er personenbezogene Daten behandelt, die beim Nutzen seiner Seite abgerufen werden.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Name/Adresse/E-Mail-Adresse/Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Kontodaten
- Kfz-Kennzeichen
- Standortdaten
- IP-Adresse
- Cookies mit Personenbezug
Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten bezüglich der Nutzung der Daten müssen ebenfalls gegeben sein und beschrieben werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie in Zukunft Themen wie Analysetools, soziale Medien oder dem Umgang mit Formulardaten widmen. Achten Sie bei der Erstellung folgender Hinweise ganz besonders auf unmissverständliche und rechtssichere Begriffe und Formulierungen:
- Hinweise zum Umgang mit Social Plugins (z. B. Facebook "Like"-Buttons)
- Hinweise zum Umgang mit Webformularen (z. B. Kontaktformulare)
- Hinweise zur Nutzung von Cookies (Informationen zum Zweck und zum Empfänger der Daten)
- Hinweise zum Einsatz von Analyse-Tools (wie etracker oder Google Analytics)
- Hinweise zu Targeting- bzw. Audience Optimisation Tools (z. B. AddThis)
Diese Hinweise sollten jedem Nutzer der Website zu Beginn der Nutzung klar verdeutlicht werden, z.B. in Form eines Hinweisbanners, und der Nutzer sollte diesen Hinweisen auch zustimmen. sollte diesen Hinweisen auch zustimmen.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!