Ab Mittwoch, 01.08.2012, gilt das "Gesetz zum ... besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr ..." - auch kurz "Buttonlösung" genannt. Dieses Gesetz bestimmt, wie die Bestellseiten von Online-Shops zukünftig auszusehen haben. Wahrscheinlich wird es zu neuen Abmahnwellen kommen.
Wenn Sie einen Standard-Shop haben, dann werden Sie vielleicht schon ein Upgrade erhalten haben. Anderenfalls müssen Sie Ihren Shop per Hand umschreiben (lassen). Wichtig ist vor allem, dass der Bestellbutton zukünftig nicht mehr einfach "Bestellen" heißen darf, sondern Sie ihn umbenennen müssen in
- "zahlungspflichtig bestellen"
- oder (falls Sie etwas mutiger sind) in
- "kostenpflichtig bestellen",
- "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder schlicht
- "kaufen".
Bitte denken Sie daran, dass Sie nicht nur den Text auf dem Button selbst ändern müssen, sondern auch die entsprechenden Verweise in Kundeninformationen, AGB usw. Außerdem müssen Sie vielleicht noch etwas mehr an Ihrer Bestellseite ändern, denn nach der Neuregelung sollen Sie dort nun auch bestimmte Informationen "hervorgehoben" darstellen - im Einzelnen hängt das vom Inhalt Ihres derzeitigen Shops ab. Achtung: Wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal wegen Ihres Shops abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie diese unter Umständen VORHER kündigen. Die Umstellung auf die neue Bestellseite ist vielleicht eine gute Gelegenheit, auch über andere Abmahnfallen noch einmal nachzudenken.